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Declaration

Declaration

Entsprechenserklärung 2011 gemäß § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance Kodex


Die CEWE COLOR Holding AG misst den Regeln ordnungsgemäßer Corporate Governance große Bedeutung bei.

Vorstand und Aufsichtsrat der CEWE COLOR Holding AG erklären, dass den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" in der Fassung vom 26. Mai 2010 mit den nachfolgenden Ausnahmen entsprochen wird und in der Vergangenheit entsprochen wurde:

Bildung fachlich qualifizierter Ausschüsse (Abweichung von Ziffer 5.3.1)

Die bisherige Praxis, dass sich immer der gesamte Aufsichtsrat mit allen Themen befasst, soll beibehalten werden. Dies gilt auch hinsichtlich der Einrichtung eines Prüfungsausschusses (Audit Committee) und eines Nominierungsausschusses.

Einrichtung eines Prüfungsausschusses (Abweichung von Ziffer 5.3.2)

Der gesamte Aufsichtsrat fungiert als Audit-Committee. Aufgrund besonderer Sachkunde in Fragen der Rechnungslegung und des Risikomanagements liegt die federführende Zuständigkeit im Aufsichtsrat für diese Bereiche bei Herrn RA Otto Korte und bei dessen Verhinderung bei Herrn RA Dr. Jacobs.

Einrichtung eines Nominierungsausschusses (Abweichung von Ziffer 5.3.3)

Ein Nominierungsausschuss ist angesichts der Größe des Aufsichtsrats ebenfalls nicht eingerichtet. Der Aufsichtsrat besteht im Übrigen ohnehin nur aus Vertretern der Anteilseigner.

Aufsichtsräte mit mehr als drei Aufsichtsratsmandaten in konzernexternen Gesellschaften (Abweichung von Ziffer 5.4.5)

Jedes Aufsichtsratmitglied achtet darauf, dass ihm genügend Zeit für die Wahrnehmung seiner Aufgaben zur Verfügung steht. Von daher ist eine Beschränkung auf drei Mandate unseres Erachtens nicht zielführend. Wir halten uns an die gesetzlichen Regeln von maximal zehn Mandaten.
Konzernabschluss binnen 90 Tagen, Zwischenberichte binnen 45 Tagen nach Berichtszeitraum zugänglich (Abweichung von Ziffer 7.1.2)


Wir halten uns an die gesetzlichen Regeln bzw. die Regeln der Frankfurter Wertpapierbörse, wonach der Konzernabschluss binnen vier Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahres bzw. Zwischenberichte binnen zwei Monaten nach dem Ende des Berichtszeitraums öffentlich zugänglich sein sollen.

Oldenburg, den 04.02.2011

Dr. Rolf Hollander
Vorstandsvorsitzender der
CEWE COLOR Holding AG

Hubert Rothärmel
Aufsichtsratsvorsitzender der
CEWE COLOR Holding AG



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