
Code of Conduct
CEWE COLOR ist Anfang 2010 dem Code of Conduct des Bundesverbands Materialwirtschaft und Einkauf e.V. beigetreten.
An dieser Compliance-Initiative wirken bereits namhafte Unternehmen aus den unterschiedlichsten Branchen mit.
Neben dem ethischen Anliegen verfolgen CEWE COLOR und der BME das Ziel, einen belastbaren, wie umsetzbaren Mindeststandard eines Verhaltenskodex zu schaffen.
Der BME Code of Conduct umfasst dabei die fundamentalen Regeln und Grundsätze zu:
- Bekämpfung von Korruption
- Kartellrechtswidrigen Absprachen
- Kinder- und Zwangsarbeit
- Einhaltung ethischer Grundsätze gegenüber Lieferanten (Compliance)
- Einhaltung von Menschenrechten
- Umwelt- und Gesundheitsschutz
Interview mit Herrn Andreas F. L. Heydemann*:
CEWE COLOR setzt auf BME-Verhaltenskodex
Compliance ist für viele Unternehmen, Einkäufer und Lieferanten ein Wettbewerb bestimmendes Thema – allerdings noch nicht für alle! Deshalb hat der BME mit seiner Compliance-Initiative einen internationalen und branchenübergreifenden Mindeststandard geschaffen. Der neue BME-Verhaltenskodex soll vor allem die noch zögernden Firmen bewegen, mitzumachen. Stellvertretend für die bisher beigetretenen Unternehmen berichtet Andreas F. L. Heydemann*, Geschäftsführer der CEWE COLOR AG & Co. OHG, über die Erfahrungen des Oldenburger Fotodienstleisters mit dem Code of Conduct des BME.

Was hat CEWE COLOR motiviert, dem Code of Conduct des BME beizutreten?
Heydemann: Auslöser dafür, Ende 2009 der Compliance-Initiative Ihres Verbandes beizutreten, waren zunächst eigene Überlegungen. Wir beschäftigen uns seit ungefähr anderthalb Jahren selbst damit, einen für das gesamte Unternehmen gültigen Verhaltenskodex aufzubauen. Dazu waren im Vorfeld einige offene Punkte zu klären. Das betraf unter anderem die Frage, wie die Beschäftigten auf Geschenke ihrer Geschäftspartner reagieren sollen. Wir haben dazu in einem ersten Schritt eine Wertobergrenze festgelegt. Sie lag zunächst bei 50,00 Euro. Auf Empfehlung unseres Aufsichtsrates sind wir dann auf 0,00 Euro heruntergegangen; d.h. unsere Mitarbeiter dürfen generell keine Geschenke annehmen. Wenn Präsente jedoch aus Höflichkeit nicht abzulehnen sind, müssen sie bei der Personalabteilung abgegeben werden. Die Geschenke lassen wir gemeinnützigen Zwecken zukommen. Wir schauen uns aber auch Einladungen zur Teilnahme an hochkarätigen Veranstaltungen von Partnern oder Wettbewerbern genau an und entscheiden von Fall zu Fall, wie wir damit umgehen.
Was bringt Ihnen die Teilnahme an der BME-Initiative?
Heydemann: Der BME hilft uns mit seinem Verhaltenskodex, die formulierten Standards auch gegenüber unseren Lieferanten Schritt für Schritt durchzusetzen und sie für das Thema zu sensibilisieren. Die Standards des BME haben zumindest für Deutschland Allgemeingültigkeit. Es handelt sich dabei um fundamentale Regeln zur Bekämpfung von Korruption, kartellrechtswidrigen Absprachen, Kinder- und Zwangsarbeit sowie die Einhaltung ethischer Grundsätze gegenüber Lieferanten. Es gibt keine Sonderfälle; auch das hilft uns, Lieferanten von CEWE COLOR stärker an den Code of Conduct zu binden.
Wie sprechen Sie Ihre Lieferanten auf den BME-Verhaltenskodex an?
Heydemann: CEWE COLOR hat alle seine Lieferanten angeschrieben und darüber informiert, dass unser Unternehmen der Compliance-Initiative des BME beigetreten ist. Sehr geholfen hat uns dabei, dass wir unseren Lieferanten gleichzeitig einen Web-Link zum BME (www.bme.de/compliance) zusenden konnten. Dort steht für sie aktuelles Hintergrundmaterial zum individuellen Download bereit. Dazu gehört unter anderem der Code of Conduct in deutsch und englisch sowie die entsprechenden Erläuterungen. Auf sämtlichen unserer Bestellungen prangt jetzt auch ein Logo des BME mit dem Schriftzug „BME Code of Conduct. Treten Sie jetzt bei!“
Sie sind seit 1. Januar 2009 als Compliance-Beauftragter tätig. Welche Aufgaben haben Sie zu erfüllen?
Heydemann: Der Compliance-Beauftragte sorgt für die Einhaltung unternehmensinterner Richtlinien und deren Beachtung im Konzern. Er nimmt Beschwerden und Hinweise entgegen und berichtet direkt im Vorstand und an den Aufsichtsrat. Für spezifische Fragestellungen zieht der Compliance-Beauftragte die hierfür im Unternehmen jeweils ressortverantwortlichen Personen sowie bei Bedarf externen Rechtsrat heran.
An wen können sich Ihre Beschäftigten noch wenden, wenn sie Fragen zu Compliance haben oder sogar einen konkreten Verdacht auf Verstöße gegen Ihren Code of Conduct hegen?
Heydemann: Im Unternehmen wurde ein externer Rechtsanwalt als Ombudsmann benannt. Jeder Mitarbeiter und auch Dritte können sich an ihn wenden, um auf mögliche Gesetzes- oder Richtlinienverstöße im Unternehmen hinzuweisen.
Leidet auch die Branche für Fotodienstleistungen unter Korruption und Kartellrechtsmissbrauch?
Heydemann: Das mögliche Fehlverhalten von Mitarbeitern in Unternehmen – egal, ob in der Industrie oder im Dienstleistungssektor – ist branchenunabhängig. Mit Blick auf den Bereich Fotodienstleistungen sehe ich keine spezifische Gefährdung.
* Andreas F. L. Heydemann ist auch Vorstandsmitglied der CEWE COLOR Holding AG und seit 1. Januar 2009 Compliance-Beauftragter des Unternehmens. Das Interview führte Frank Rösch, BME.
Weitere Informationen zum BME Code of Conduct finden Sie hier.
Die speziellen Verhaltensrichtlinien von CEWE COLOR finden Sie hier in unserem Compliance-Bereich.

