
Jährliches Dokument gemäß § 10 WpPG
Nach § 10 des am 1. Juli 2005 in Kraft getretenen Wertpapierprospektgesetzes (WpPG) müssen börsennotierte Unternehmen einmal jährlich ein Dokument veröffentlichen, das alle Informationen - oder Verweise darauf - enthält, die das Unternehmen in den vorausgegangenen zwölf Monaten aufgrund bestimmter gesellschafts- und kapitalmarktrechtlicher Vorschriften veröffentlicht oder dem Publikum zur Verfügung gestellt hat. Dazu gehören beispielsweise Ad-hoc-Mitteilungen, Analystenmeinungen und der Geschäftsbericht.Bitte wählen Sie zunächst das Geschäftsjahr aus, dessen Jährliches Dokument Sie einsehen wollen:
- (Vorläufige) Unterlagen für das jährliche Dokument 2009
- Unterlagen für das jährliche Dokument 2008
- Unterlagen für das jährliche Dokument 2007
- Unterlagen für das jährliche Dokument 2006
