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Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

B. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

6. Allgemeine Angaben

Die Jahresabschlüsse der einbezogenen Gesellschaften werden grundsätzlich nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden aufgestellt. Die Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechte werden im Konzernabschluss in der gleichen Weise ausgeübt wie in den Einzelabschlüssen. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden gegenüber den Vorjahreswerten unverändert angewendet.


7. Ertrags- und Aufwandsrealisierung

Umsatzerlöse und sonstige betriebliche Erträge werden mit Erbringung der Leistung bzw. mit Übergang der Gefahren auf den Kunden realisiert. Betriebliche Aufwendungen werden bei Inanspruchnahme der Leistung oder zum Zeitpunkt ihrer Verursachung ergebniswirksam. Umsatzbezogene Aufwendungen oder Rückstellungen werden zum Zeitpunkt der Realisierung der entsprechenden Umsatzerlöse berücksichtigt. Zinserträge und -aufwendungen werden periodengerecht erfasst.


8. Aktiva

Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögenswerte sind zu Anschaffungskosten, vermindert um die lineare Abschreibung entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer, bewertet.

Für die unter Anwendung des IFRS 3 angesetzten immateriellen Vermögenswerte erfolgt eine Abschreibung unter Berücksichtigung des überarbeiteten IAS 38.

Selbsterstellte immaterielle Vermögenswerte, aus denen dem Konzern wahrscheinlich ein künftiger Nutzen zufließt und die verlässlich bewertet werden können (IAS 38), werden mit ihren Herstellungskosten aktiviert. Es handelt sich hierbei im Wesentlichen um gruppenweit einsetzbare vertriebs- und produktionsspezifische Softwaresysteme. Diese Systeme werden entsprechend der sich verändernden technischen Anforderungen regelmäßig angepasst, wobei die Nutzungsdauer regelmäßig neu bestimmt wird. Die Herstellungskosten umfassen dabei alle direkt zurechenbaren Kosten sowie angemessene Teile der fertigungsbezogenen Gemeinkosten. Finanzierungskosten werden nicht aktiviert (IAS 23). Sonstige Entwicklungskosten werden ebenfalls nicht aktiviert.

Die in den immateriellen Vermögenswerten enthaltenen Geschäfts- und Firmenwerte werden nicht planmäßig abgeschrieben. Hinsichtlich der Werthaltigkeit einzelner Positionen wurden gemäß IAS 36 Impairment-Tests durchgeführt. Soweit sich daraus ein Wertminderungsbedarf ergab, wurden außerordentliche Wertberichtigungen vorgenommen.

Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit Abnutzungen vorliegen, um planmäßige lineare Abschreibungen vermindert. Die Herstellungskosten umfassen dabei alle direkt zurechenbaren Kosten sowie angemessene Teile der fertigungsbezogenen Gemeinkosten. Finanzierungskosten werden nicht aktiviert (IAS 23.10 ff.). Die Abschreibungsbasis vermindert sich um einen geschätzten Restwert, den die Gesellschaft am Ende der Nutzungsperiode abzüglich der Abgangskosten voraussichtlich realisieren kann (IAS 16.6, 38.7). Dabei wird der Restwert zum Bilanzstichtag so ermittelt, als ob der betreffende Anlagewert bereits das Alter und den Abnutzungsgrad zum Zeitpunkt des mutmaßlichen Abgangs hätte (IAS 16 BC29). Eine Neubewertung des Anlagevermögens entsprechend den Regelungen des IAS 16.31 bzw. des IAS 38.75 erfolgt nicht. Ausschließlich auf steuerlichen Regelungen beruhende Abschreibungen werden nicht angesetzt.

Geringwertige Anlagegüter mit einem Einzelanschaffungswert von bis zu 410,00 Euro werden im Zugangsjahr in voller Höhe abgeschrieben.

Die planmäßigen Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens werden im Wesentlichen auf der Grundlage folgender gruppeneinheitlicher Nutzungsdauern ermittelt:



Die Bestimmung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern wird aufgrund der bisherigen Nutzungserfahrungen mit dem Anlagegut, seinen aktuellen und voraussichtlichen Einsatzmöglichkeiten sowie der spezifischen technischen Entwicklung vorgenommen.

Außerplanmäßige Abschreibungen i. S. d. IAS 36 wurden nach IAS 16.63 vorgenommen, wenn Anhaltspunkte dafür vorlagen, dass der erzielbare Betrag aus dem Vermögenswert wesentlich unter seinem Buchwert lag, zum Beispiel bei unüblich gesunkenen Marktwerten oder fehlenden Verwendungsmöglichkeiten.

Das Finanzanlagevermögen ist zu Anschaffungskosten bewertet. Außerplanmäßige Abschreibungen wegen voraussichtlich dauernder Wertminderung wurden nicht vorgenommen. Joint Venture Unternehmen werden At-Equity konsolidiert und unter den Finanzanlagen nach At-Equity gezeigt. Mit der Erstkonsolidierung werden sie zu Anschaffungskosten oder, soweit eine Beteiligung durch Sacheinlage erfolgt, zum Verkehrswert bilanziert.

Der Ansatz des Vorratsvermögens erfolgte zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. In die Herstellungskosten wurden die Material- und Fertigungseinzel- sowie im angemessenen Umfang Material- und Fertigungsgemeinkosten einbezogen. Kosten der Verwaltung wurden berücksichtigt, sofern sie der Produktion zuzurechnen sind. Sofern der Nettoveräußerungswert am Bilanzstichtag niedriger war, wurde dieser angesetzt. Langfristige Fertigungsaufträge lagen nicht vor. Angeschaffte Gegenstände des Vorratsvermögens wurden nach der Durchschnittswertmethode mit dem gewichteten Durchschnittswert bewertet.

Forderungen und sonstige Vermögenswerte sind grundsätzlich mit dem Nominalwert ausgewiesen. Bestehen an der Einbringlichkeit von Forderungen Zweifel, werden diese mit dem niedrigeren realisierbaren Betrag angesetzt. Neben den erforderlichen Einzelwertberichtigungen wird erkennbaren Risiken aus dem allgemeinen Kreditrisiko durch Bildung von pauschalierten Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Unverzinsliche Forderungen und sonstige Vermögenswerte werden, soweit sie langfristig sind, abgezinst. Die im Bestand befindlichen eigenen Anteile werden nach IAS 32.33 in einem Sonderposten offen vom Eigenkapital abgezogen.

Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten sowie Schecks sind zu fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt. Bestände und Guthaben in Fremdwährungen werden zum Stichtagskurs umgerechnet (siehe folgende Seite).

Gemäß IAS 12 werden aktive und passive latente Steuern für alle temporären Abweichungen von Aktiva und Passiva zwischen Steuer- und IAS / IFRS-Bilanz, für Steuergutschriften und Verlustvorträge gebildet. Zur Berechnung werden die zum Bilanzstichtag jeweils geltenden oder die zukünftig geltenden nationalen Steuersätze angewendet. Die Wirkung von Steuersatzänderungen auf latente Steuern wird mit In-Kraft-Treten der gesetzlichen Änderung erfasst. Aktive latente Steueransprüche aus Verlustvorträgen werden nur insoweit berücksichtigt, als ihre Realisierung hinreichend konkretisiert und wahrscheinlich ist.


9. Passiva

Unter dem Eigenkapital wird das Gezeichnete Kapital zum Nennbetrag angesetzt. Das Agio aus der erstmaligen Aktienemission ist als Kapitalrücklage mit dem Unterschiedsbetrag zwischen dem Nennwert der ausgegebenen Inhaberstammaktien und dem erzielten Ausgabebetrag bewertet. Für die im Rahmen der Ausübung von Wandlungsrechten ausgegebenen neuen Aktien erhielt die Gesellschaft Gegenleistungen, die in Höhe ihres Nennwertanteils im Gezeichneten Kapital und in Höhe des darüber hinausgehenden Aufgeldes in der Kapitalrücklage ausgewiesen werden. Gezeichnetes Kapital und die Kapitalrücklage betreffen die CEWE COLOR Holding AG, Oldenburg, und werden wie bei dieser ausgewiesen. Durch den Sonderposten für eigene Anteile werden entsprechend IAS 32.33 die eigenen Anteile in Höhe ihrer vollständigen, ursprünglichen Anschaffungskosten zum Zeitpunkt ihres Rückkaufs ausgewiesen. Die Gewinnrücklagen und der Bilanzgewinn sind nach Gesetz und Satzung gebildet und mit dem Nominalwert angesetzt. Daneben enthalten sie die über die handelsrechtlichen Ergebnisse hinaus sich ergebenden Unterschiede zu der Rechnungslegung nach IAS /IFRS. Ebenso werden solche Effekte ausgewiesen, die sich aus der Fair-Value-Bewertung von Sicherungsgeschäften gemäß IAS 39 sowie der Bewertung von Aktien Options Plänen gemäß IFRS 2 ergeben (siehe unten auf dieser Seite). Die im Rahmen der ausgegebenen Optionsrechte eingenommenen Optionsprämien werden ebenfalls in den Gewinnrücklagen erfasst.

Die Pensionsrückstellungen werden entsprechend dem in IAS 19 vorgeschriebenen Anwartschaftsbarwertverfahren für leistungsorientierte Altersversorgungszusagen berücksichtigt. Bei der Bewertung der Pensionsrückstellungen und der Ermittlung der Pensionskosten wird die 10-Prozent-Korridor-Regel nicht angewendet, das heißt alle versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste werden sofort erfolgswirksam berücksichtigt. Den versicherungsmathematischen Berechnungen liegen folgende Trendannahmen zugrunde:



Als Rechnungsgrundlage wurde verwendet: Richttafel 2005G Heubeck-Richttafeln GmbH, Köln
Als Pensionierungsalter wurde gewählt: vorzeitige Inanspruchnahme nach RRG 1999


Die Sterbewahrscheinlichkeiten werden nach den aktuellen Sterbetafeln von Heubeck bzw. vergleichbaren ausländischen Sterbetafeln ermittelt. Für außerplanmäßige Leistungsnotwendigkeiten besteht eine Rückdeckungsversicherung. Eventuell zu verrechnendes Planvermögen, mit dem die Verpflichtungen abgegolten werden können, liegt nicht vor.

Zuwendungen der öffentlichen Hand für Vermögenswerte werden in den Sonderposten für Investitionszuwendungen als passivischer Abgrenzungsposten gezeigt. Die ertragsmäßige Berücksichtigung der Investitionszulagen und der Investitionszuschüsse erfolgt zeitanteilig über die Auflösung entsprechend dem Abschreibungsverlauf der begünstigten Investitionsobjekte.

Latente Steuerschulden werden im Rahmen der Rückstellungen ausgewiesen. Sie werden auf der Grundlage der international üblichen bilanzorientierten Verbindlichkeitsmethode (Liability-Methode, IAS 12) berechnet und weisen die steuerlichen Effekte aus den Bewertungsunterschieden der Steuerbilanzen der Einzelgesellschaften und dem Konzernabschluss aus. Weder aktive noch passive latente Steuern werden abgezinst. Die Abgrenzungen werden mit den Steuersätzen berechnet, die bei Umkehr der zeitlich befristeten Unterschiede nach heutigem Kenntnisstand zu erwarten sind. Die zugrunde liegenden Steuersätze betragen im Inland ca. 38,2 % und im Ausland 16,0 % bis 33,9 %.



Übrige Steuerrückstellungen und Sonstige Rückstellungen werden gebildet, soweit eine aus einem vergangenen Ereignis resultierende Verpflichtung besteht. Voraussetzung ist, dass diese Verpflichtung künftig wahrscheinlich zu einem Vermögensabfluss führt und sich die Belastungen zuverlässig schätzen lassen (IAS 37). Der Ansatz erfolgt, wenn die Wahrscheinlichkeit höher als 50 % liegt auf der Grundlage des Erfüllungsbetrages mit der höchsten Eintrittswahrscheinlichkeit. Rückstellungen für Verpflichtungen, die voraussichtlich nicht bereits im Folgejahr zu einer Vermögensbelastung führen, werden, soweit sie wesentlich sind, in Höhe des Barwertes des erwarteten Vermögensabflusses gebildet. Die Abzinsungssätze entsprechen den marktüblichen Kapitalmarktsätzen. Der Wertansatz der Rückstellungen wird zu jedem Bilanzstichtag überprüft.

Verbindlichkeiten werden zu fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt (IAS 39), in Fremdwährung valutierende Posten werden zum Mittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. Eventualverbindlichkeiten zeigen Verpflichtungen aus vergangenen Ereignissen, deren Existenz erst noch durch künftige Ereignisse bestätigt werden, deren drohender Vermögensabfluss nicht ausreichend wahrscheinlich ist oder deren Vermögensabfluss in seiner Höhe nicht zuverlässig geschätzt werden kann (IAS 37). Abfindungsverpflichtungen an den Minderheitsgesellschafter der CEWE COLOR AG & Co. OHG, Oldenburg, werden mit dem beizulegenden Zeitwert angesetzt (IAS 32 i.V.m. ED IAS 32). Dabei orientiert sich dieser Wert an dem Börsenkurs der CEWE COLOR Holding AG, Oldenburg, da diese selbst keine eigene Tätigkeit ausübt und nur Holdingfunktionen ausübt.

Eventualschulden werden in der Bilanz grundsätzlich nicht erfasst. Die im Anhang angegebenen Verpflichtungsvolumina bei den Eventualschulden entsprechen den am Bilanzstichtag beizulegenden Umfängen. Der Wertansatz der Eventualschulden wird zu jedem Bilanzstichtag erneut ermittelt.

CEWE COLOR setzt derivative Finanzinstrumente wie Zins- und Fremdwährungsoptionen, Zinsswaps, kombinierte Zins- und Währungsswaps sowie Rohstofftermingeschäfte zur Absicherung von Wechselkurs-, Zins- und Rohstoffpreisrisiken ein. Gemäß den Risikomanagementgrundsätzen werden keine derivativen Finanzinstrumente zu Handelszwecken gehalten.

Derivative Finanzinstrumente werden in der Bilanz zunächst zu Anschaffungskosten und in der Folge zu ihrem Marktwert erfasst. Die Erfassung von Gewinnen und Verlusten hängt von der Art der zu sichernden Position ab. Zum Zeitpunkt des Abschlusses eines Sicherungsgeschäftes werden die Derivate als Sicherung einer geplanten Transaktion (Cash Flow-Hedge), als Sicherung des beizulegenden Zeitwertes eines ausgewiesenen Vermögenswertes oder einer Verbindlichkeit (Fair Value-Hedge) oder als Absicherung einer Nettoinvestition in einer wirtschaftlich selbständigen ausländischen Tochtergesellschaft klassifiziert.

Die Änderung des Marktwertes von Derivaten, die der Absicherung des Cash Flows dienen und hierzu geeignet sind und die sich als vollständig effektiv erweisen, werden im Eigenkapital ausgewiesen. Soweit keine 100 %ige Effektivität gegeben ist, werden die ineffektiven Wertänderungen erfolgswirksam erfasst. Die im Eigenkapital kumulierten Gewinne und Verluste werden im gleichen Zeitraum ergebniswirksam ausgewiesen, in dem sich die gesicherte Transaktion auf die Gewinn- und Verlustrechnung auswirkt. Für derivative Instrumente, die zur Absicherung eines beizulegenden Zeitwertes eingesetzt werden, werden die Ergebnisse aus dem Derivat sowie der entsprechende Gewinn und Verlust aus der abgesicherten Position sofort ergebniswirksam erfasst.

Änderungen des Marktwertes von Derivaten zur Absicherung eines Marktwertes eines zukünftigen Grundgeschäftes, die nicht für die Bilanzierung des Hedge-Accountings gemäß IAS 39 geeignet sind, werden sofort ergebniswirksam erfasst.

Die Absicherung ausländischer Nettopositionen wird entsprechend der Cash Flow-Absicherung ausgewiesen. Ist das Sicherungsinstrument ein Derivat, werden tatsächliche Währungsgewinne und -verluste aus dem Derivat beziehungsweise aus der Umrechnung des Kredits im Eigenkapital ausgewiesen.

Bereits beim Abschluss der Transaktion werden die Beziehungen zwischen den Sicherungsinstrumenten und den abgesicherten Positionen sowie die Risikomanagementziele der Sicherungsgeschäfte dokumentiert. Bei dieser Vorgehensweise werden alle als Sicherungsinstrument klassifizierten Derivate mit spezifisch geplanten Transaktionen verknüpft. Darüber hinaus wird die Einschätzung, ob die als Sicherungsinstrument eingesetzten Derivate die Änderungen im Cash Flow der abgesicherten Positionen hocheffektiv ausgleichen, festgehalten.

Die Marktwerte von Cross-Currency-Swaps werden auf der Basis der Marktbedingungen zum Bilanzstichtag ermittelt. Für die Bestimmung des Marktwertes werden anerkannte Bewertungsmodelle angewandt.

Zur bilanziellen Behandlung von Aktien Options Plänen als besondere Vergütungsform durch reale Optionen, für die bei Ausübung die Gesellschaft den Optionsberechtigten eigene Aktien zu liefern hat, wird IFRS 2 beachtet. Der beizulegende Zeitwert der Optionen zum Zusagezeitpunkt (grant date) wird auf der Grundlage von Marktpreisen (Kursen der Deutschen Börse AG, Frankfurt) unter Berücksichtigung der Ausgabebedingungen sowie allgemein anerkannter Bewertungstechniken für Finanzinstrumente ermittelt. Bei der Bewertung werden einbezogen der Ausübungspreis, die Laufzeit, der augenblickliche Marktwert des Optionsgegenstandes (CEWE COLOR Aktie), die erwartete Volatilität des Marktpreises, die zu erwartenden Dividenden auf die Aktien sowie der risikofreie Zinssatz für die Laufzeit der Optionen. Als Besonderheiten der Ausübungsmöglichkeit werden weiterhin die notwendige Wartezeit (Sperrfrist) sowie gegebenenfalls die möglichst frühzeitige Optionsausübung durch die Berechtigten beachtet. In der folgenden Bilanzierung wird der ermittelte Wert der Aktienoptionen auf die Laufzeit unter Berücksichtigung der angenommenen Dienstzeit beziehungsweise Fluktuation der Berechtigten aufwandsmäßig verteilt. Der Ausweis erfolgt im Personalaufwand sowie in den Anderen Gewinnrücklagen im Eigenkapital.

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