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Allgemeine Angaben

Allgemeine Angaben

A. Allgemeine Angaben

1. Grundlagen für die Aufstellung des Konzernabschlusses

Der Konzernabschluss der CEWE COLOR Holding AG, Oldenburg, für das Geschäftsjahr 1. Januar 2006 bis zum 31. Dezember 2006 wurde nach den zum Stichtag gültigen IAS /IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 Handelsgesetzbuch anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Soweit nicht anders angegeben, werden sämtliche Wertinformationen in Tausend Euro gemacht.

2. Wesentliche Unterschiede zwischen IAS / IFRS und HGB


Weil der Konzern keinen Abschluss nach den handelsrechtlichen Bilanzierungs-, Bewertungs- und Ansatzmethoden des deutschen Handelsgesetzbuches (HGB) erstellt, ist es nicht möglich, Abweichungen des Jahresergebnisses und der Bilanzsumme zu HGB-Vergleichswerten darzustellen. Es bestehen folgende wesentliche Unterschiede:


  • Bildung von latenten Steuern auf der Grundlage der bilanzorientierten Verbindlichkeitsmethode sowie die Aktivierung von latenten Steueransprüchen aus steuerlichen Verlustvorträgen (IAS 12)

    • Anpassung der Nutzungsdauern der Vermögenswerte des Sachanlagevermögens, die einheitliche Anwendung der linearen Abschreibungsmethode sowie die Berücksichtigung eines Restwertes auf Vermögenswerte des Sachanlagevermögens (IAS 16)

      • Bewertung der Rückstellungen für Pensionen nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected- Unit-Credit-Methode) unter Berücksichtigung künftiger Gehaltstrends und der Korridor- Regel (IAS 19)

        • Bewertung von Rückstellungen zum Betrag der bestmöglichen Schätzung der gegenwärtigen Verpflichtung im Rahmen ihrer wahrscheinlichsten Inanspruchnahme, wobei langfristige Rückstellungen abgezinst werden (IAS 37)

          • Einzelbewertung von Forderungen (IAS 32; Wegfall von Pauschalwertberichtigungen)

            • Verzicht auf die Bildung von Aufwandsrückstellungen Aktivierung selbsterstellter immaterieller Vermögenswerte des Anlagevermögens zu Herstellungskosten (IAS 38)

              • Bewertung und Ausweis eigener Anteile gemäß IAS 32.33

              • Umfassende Allokations- und Bewertungsvorschriften im Rahmen von Unternehmenskäufen und -zusammenschlüssen und in diesem Zusammenhang bestehende Aktivierungspflicht für Goodwill (IFRS 3, IAS 36 und 38)

              • Fair-Value-Bewertung von Sicherungsgeschäften (IAS 39) Bewertung von Stock Option Plänen unter indirekter Berücksichtigung des beizulegenden Zeitwertes der gewählten Eigenkapital-Instrumente (IFRS 2)

3. Konsoldierungskreis


Der Konsolidierungskreis umfasst neben der CEWE COLOR Holding AG, Oldenburg, als Obergesellschaft vier inländische und 17 ausländische Gesellschaften. Zu den einzelnen Gesellschaften, bei denen – direkt oder indirekt – Stimmrechtsmehrheit der CEWE COLOR Holding AG, Oldenburg, besteht, verweisen wir auf den aufgelisteten Anteilsbesitz (siehe folgende Seite). Seit dem Konzernabschluss zum 31. Dezember 2005 veränderte sich der Konsolodierungskreis wie folgt:

  • Mit Wirkung zum 1. Januar 2006 wurde die OneWebPhoto Verwaltungs-GmbH, Oldenburg, als Komplementärin der OneWebPhoto GmbH & Co. KG, Oldenburg, auf die CEWE COLOR AG & Co. OHG, Oldenburg, als Gesellschafterin verschmolzen. Damit wuchsen dieser auch die Kommanditanteile der OneWebPhoto GmbH & Co. KG, Oldenburg, zu.

    • Mit Wirkung vom 14. März 2006 wurde die zweite CEWE COLOR Beteiligungsgesellschaft AG, CH-Dübendorf, gegründet.

      • Die Fotolab a.s., Prag (Tschechische Republik), hat ihre Firmierung in CEWE COLOR a.s., Prag (Tschechische Republik), geändert.

        • Ebenso firmiert die frühere Fotolab Slovakia a.s., Bratislava (Slowakische Republik), nunmehr als CEWE COLOR a.s., Bratislava (Slowakische Republik).

        • Die A.R. Bott & Sons Limited, Warwick (Großbritannien), hat in CEWE COLOR Limited, Warwick (Großbritannien), umfirmiert.

        • Die im Frühjahr 2005 gemeinsam mit der OOO „Invest“, Dnipropetrovsk (Ukraine), gegründete Gesellschaft Fotolux CEWE COLOR Ltd., Dnipropetrovsk (Ukraine), wurde gekündigt und am 21. September 2006 liquidiert; der At-Equity-Ansatz wurde dekonsolidiert. Aus dem Rückzug aus dem Joint Venture an der Fotolux ist der CEWE COLOR Gruppe kein wirtschaftlicher Schaden entstanden, da das Joint Venture bisher keine Tätigkeit entwickelt hat.

        • Die Inhaber von Bezugsrechtsverpflichtungsscheinen haben im Dezember 2006 ihre Bezugsrechte durch Wandlung ihrer atypisch stillen Beteiligung an der CEWE COLOR AG & Co. OHG, Oldenburg, für insgesamt 1.980.000 Aktien mit einem Nominalwert von 5.148 TEuro an der CEWE COLOR Holding AG, Oldenburg, ausgeübt. Die Wandlung war zum Stichtag 31. Dezember 2006 wirksam. Im Übrigen verweisen wir hierzu auf die Ausführungen zum bedingten Kapital (auf dieser Seite). Die CEWE COLOR Holding AG ist damit nunmehr ab dem 31. Dezember 2006 mit 99,75 % an der CEWE COLOR AG & Co. OHG, Oldenburg, beteiligt.


Mit Wirkung zum 1. Februar 2007, somit ohne Auswirkung auf den Konsolidierungskreis für den vorliegenden Konzernabschluss, hat die CEWE COLOR a.s., Prag (Tschechische Republik), die Foto Star s.r.o., Teplice (Tschechische Republik), vollständig erworben. Der Kaufpreis belief sich auf 2.861 TEuro (81.500 TCZK). Miterworben wurden die Bohemia Foto, spol. s.r.o., Teplice (Tschechische Republik), sowie die FotoStar Slovakia spol. s.r.o. Trnawa,(Slowakische Republik), die beide jeweils mit sämtlichen Anteilen zu der Foto Star s.r.o., Teplice (Tschechische Republik), gehören. Mit Wirkung zum 12. Februar 2007 hat die CEWE COLOR sp.z.o.o., Kedzierzyn-Kozle (Polen), die FOTO CLASSIC Sp. z o. o., Tarnobrzeg (Polen), vollständig erworben. Der Kaufpreis belief sich auf 800 TEuro. Nicht einbezogen in den Konsolidierungskreis wurden wegen untergeordneter wirtschaftlicher Bedeutung die Dipinto Limited, Warwick (Großbritannien), sowie die INet Distribution Limited, Warwick (Großbritannien). Die Vermögenswerte beider Gesellschaften zum 31. Dezember 2006 belaufen sich auf 8 TEuro, die Schulden auf 12 TEuro. Die Periodenergebnisse als auch die Erlöse betrugen jeweils 0 TEuro.


 

4. Konsolidierungsgrundsätze

Der Konzernabschluss wurde aus den einbezogenen in- und ausländischen Abschlüssen der Tochterunternehmen nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entwickelt.

Bei sämtlichen in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften deckt sich der Stichtag des Einzelabschlusses mit dem Stichtag des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2006.

Soweit sich bei der Erstkonsolidierung im Rahmen der Rückrechnung bis zum 30. März 2004 aktive Unterschiedsbeträge ergeben haben, wurden sie, soweit sie nicht auf andere identifizierbare Vermögenswerte und /oder Schulden verteilt waren, gemäß des damals anzuwendenden IAS 22.41 als Geschäfts- und Firmenwert ausgewiesen. Geschäfts- und Firmenwerte, die nicht bis zum 31. Dezember 2004 vollständig abgeschrieben waren, werden aufgrund der Änderungen des IAS 38 nicht mehr planmäßig abgeschrieben. Wertberichtigungen für diese Positionen erfolgen nunmehr nur noch durch außerplanmäßige Abschreibungen aufgrund eines Impairment-Tests entsprechend IAS 36.

Die jährlich vorzunehmenden Werthaltigkeitstests für Firmenwerte werden nach der Discounted-Cash-Flow-Methode durchgeführt. Dabei werden die zukünftig zu erwartenden Cash Flows aus der jüngsten Managementplanung zugrunde gelegt, mit langfristigen Umsatzwachstumsraten sowie Annahmen über die Margen- und Ergebnisentwicklung fortgeschrieben und mit den Kapitalkosten der Unternehmenseinheit abgezinst. Getestet wird auf der Ebene der Zahlungsmittel generierenden Einheit (IAS 36). Während des Jahres wird zusätzlich dann ein Impairment-Test durchgeführt, wenn Ereignisse die Annahme nahe legen, dass der Wert nachhaltig gesunken sein könnte.

Passivische Unterschiedsbeträge aus der Erstkonsolidierung wurden entweder gemäß IAS 22.62 bis zum 30. März 2004 sofort erfolgswirksam aufgelöst oder nach IAS 22.64 von den aus der Erstkonsolidierung stammenden Geschäfts- und Firmenwerten abgesetzt.

Erstkonsolidierungen erfolgen seit dem 31. März 2004 nach der Erwerbsmethode entsprechend IFRS 3.14. Dabei erfolgt eine Neubewertung der übernommenen Vermögenswerte und Schulden nach den Grundsätzen der IFRS. Die danach verbleibenden unverteilten aktiven Unterschiedsbeträge werden gemäß IFRS 3.51 ff. als Geschäfts- und Firmenwerte ausgewiesen.

Ergeben sich bei der Erstkonsolidierung passivische Unterschiedsbeträge, so werden sie gemäß IFRS 3.56 sofort erfolgswirksam erfasst.

Beim Hinzuerwerb von Anteilen an bereits im Wege der Vollkonsolidierung einbezogenen Unternehmen erfolgt die Erfassung erfolgsneutral i. S. d. ED IAS 27 (Entwurf zur Änderung des IAS 27). Der Ansatz von Vermögenswerten, Schulden sowie Firmenwerten des bereits konsolidierten Unternehmens wird nicht geändert.

Konzerninterne Umsätze, Aufwendungen und Erträge sowie Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den einbezogenen Gesellschaften wurden eliminiert. Zwischengewinne aus Konzernlieferungen wurden konsolidiert, soweit sie von Bedeutung für die Darstellung des Bildes der tatsächlichen Verhältnisse der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage waren. Die gruppeninternen Lieferungen und Leistungen werden sowohl auf der Basis von Marktpreisen als auch Verrechnungspreisen berechnet, die auf der Grundlage des „Dealing at arm’s length“-Grundsatzes ermittelt wurden. Soweit erforderlich, wurde bei ergebniswirksamen Konsolidierungsvorgängen eine Steuerabgrenzung vorgenommen.

Effekte aus der Fair-Value-Bewertung (IFRS 2) von ausgegebenen Eigenkapitalinstrumenten (Aktien Options Plänen) für künftige Arbeitsleistungen werden aufwandsmäßig über die Laufzeit verteilt, im Personalaufwand gezeigt und gegen das Eigenkapital (Andere Gewinnrücklagen) gebucht. Soweit die Bedingungen der Optionen nicht erfüllt werden, ist die Bewertungsposition innerhalb des Eigenkapitals erfolgsneutral aufzulösen.

Assoziierte Unternehmen, bei denen einerseits ein maßgeblicher Einfluss vorliegt, andererseits aber die Beherrschungs- und Kontrollmöglichkeiten fehlen, werden nach der At-Equity-Methode konsolidiert (IAS 28.6). Die Bewertung zum Anschaffungszeitpunkt erfolgt nach der Anschaffungskostenmethode, wobei anteilige stille Reserven und Lasten berücksichtigt werden. In der Folgebewertung wird der angesetzte Wert unter der Einbeziehung von planmäßigen Abschreibungen stiller Reserven, der Erhöhung bzw. Minderung um den Anteil am Jahresergebnis, den vereinnahmten Dividenden sowie eventuell vorgenommener anteiliger Kapitalerhöhungen oder -herabsetzungen fortgeschrieben.

Unternehmen, die nicht mehr als zu konsolidierende Unternehmen zu klassifizieren waren, wurden von der Konsolidierung ausgeschlossen. Der Zeitpunkt war durch den Stichtag des Ausscheidens, das heißt durch den Zeitpunkt des Verlustes der Beherrschung, im Falle der At-Equity-konsolidierten Unternehmen durch den Zeitpunkt des Verlustes des maßgeblichen Einflusses bestimmt. Bis zum Abgang entstandene Aufwendungen und Erträge des konsolidierten Unternehmens wurden noch in die Konzern-GuV einbezogen. Als Abgangswert wurden alle das konsolidierte Unternehmen repräsentierenden Vermögenswerte und Schulden, im Falle der At-Equity-konsolidierten Unternehmen alle das Eigenkapital erhöhenden und mindernden Effekte zum Zeitpunkt unmittelbar vor dem Ausscheiden aus dem Konsolidierungskreis berücksichtigt. Der Ertragseffekt aus der Entkonsolidierung ergab sich aus der Gegenüberstellung von Veräußerungs- oder Liquidierungserlös und dem Abgangswert.

Die Konsolidierungsmethoden wurden gegenüber den Vorjahreswerten unverändert angewendet.


5. Währungsumrechnung

Die Jahresabschlüsse der ausländischen Konzerngesellschaften werden nach dem Konzept der funktionalen Währung in Euro umgerechnet (IAS 21). Die funktionale Währung der Tochtergesellschaften ist die jeweilige Landeswährung. Da unsere Tochtergesellschaften ihre Geschäfte in finanzieller, wirtschaftlicher und organisatorischer Hinsicht selbständig betreiben, ist grundsätzlich die funktionale Währung identisch mit der jeweiligen Landeswährung der Gesellschaft. Berichtswährung und funktionale Währung des Konzerns ist der Euro.


Vermögenswerte und Schulden der einzubeziehenden ausländischen Unternehmen werden mit den Mittelkursen am Bilanzstichtag, die Erträge und Aufwendungen mit dem Jahresdurchschnitt der jeweiligen Mittelkurse umgerechnet.

Geschäftswerte, die bei ausländischen Tochtergesellschaften aus der Kapitalkonsolidierung entstehen, werden zu historischen Anschaffungswerten fortgeführt. Auch das Eigenkapital wird zu historischen Kursen umgerechnet. Hieraus resultierende Umrechnungsdifferenzen werden nicht in der Gewinn- und Verlustrechnung gezeigt, sondern in einem separaten Posten im Eigenkapital. Währungsdifferenzen aus der Umrechnung langfristiger Darlehen an Konzerngesellschaften werden ebenfalls gemäß IAS 21.32. erfolgsneutral innerhalb des Eigenkapitals erfasst.



Der Währungsumrechnung liegen die nachfolgenden wesentlichen Kurse zugrunde:




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